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Erledigung des Verfahrens zur Rückführung Asylsuchender nach Griechenland gemäß der Dublin-II-Verordnung
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 28. Oktober 2010 über eine Verfassungsbeschwerde verhandelt, die die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Anordnung der Abschiebung eines Asylsuchenden nach Griechenland auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003, der sogenannten Dublin-II-Verordnung, betraf. Nach dieser Verordnung bestimmt sich, welcher Mitgliedstaat innerhalb der Europäischen Union für die Durchführung eines Asylverfahrens
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