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Landesregierung bringt Haushalt 2011 nach Verhandlung zur Verfassungsklage in Landtag ein
Düsseldorf, den 24.01.11 Die Landesregierung wird den Haushaltsentwurf 2011 erst nach der mündlichen Verhandlung der Klage zur Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts 2010 in den Landtag einbringen. Die Etatplanung für das Jahr 2011 wird damit voraussichtlich in der Plenarwoche vom 23. bis 25. Februar 2011 vorgelegt.
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