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Wer im Rahmen einer beruflichen Ausbildung ins Ausland geht, ist gesetzlich unfallversichert
Wer im Rahmen einer beruflichen Ausbildung ins Ausland geht, ist gesetzlich unfallversichert Broschüre mit Hinweisen zum Versicherungsschutz erschienen 24.01.2011 Gehen Auszubildende während ihrer Ausbildungszeit vorübergehend ins Ausland, so sind sie unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Auslandsaufenthalte von Auszubildenden können auf verschiedene Arten organisiert werden. Versicherungsschutz besteht entweder ü
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