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Urteil: Kein Versicherungsschutz nach misslungenem Diebstahl
21. Januar 2011. Wenn ein Kfz-Diebstahl scheitert und der Täter dann seine Wut am Fahrzeug auslässt, bietet die Teilkasko keinen Schutz. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt in letzter Instanz klargestellt (Az. IV ZR 248/08). Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, wollte ein Dieb einen Motorroller stehlen, der auf einem Parkplatz mit eingerasteter Lenkradsperre abgestellt war. Er warf den Roller um und versuchte, das Lenkrad zu überdrehen. Als das nicht klappte, schlug er wild auf das umgestü
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