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Fotos im Internet binden Verkäufer – Nacherfüllung geht vor Schadenersatz

Bad Windsheim (ARCD) – Wie gesehen, so gekauft: Dieser Grundsatz gilt allgemein im Kaufrecht und damit auch bei Internetangeboten, wie eine vor wenigen Tagen gefällte Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zeigt. In diesem Fall hatte ein Sachverständigenbüro im Auftrag eines Autohauses einen unfallbeschädigten Skoda-Pkw mit einem Foto ins Internet gestellt. Auf der Abbildung war klar eine Standheizung als Fahrzeugausstattung zu erkennen. In der Fahrzeugbeschreibung wurde sie allerdings nic

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