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REINEMUND: Spielhallenverbot in Innenstädte ist ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung
BERLIN. Zur Debatte über die weitere Begrenzung von Spielhallen im Baugesetzbuch erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Birgit REINEMUND: Ohne Zweifel muss die Spielsucht weiter eingedämmt werden, doch die gewerbsmäßige Aufstellung von Glückspielautomaten ist durch § 12 Absatz 1 des Grundgesetzes als wirtschaftliche Betätigung geschützt. Die Regulierung des Glückspiels selbst ist zudem Ländersache und keine Bundesaufgabe. Die Forderung der Grünen nach einer weiteren
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