🌐 prmaximus.de
Mietwohnungen: Eigenmächtige Verschönerungen können teuer werden
München (20.01.2011) – Ein neues Bad, Parkett statt Linoleum oder der Ausbau des Dachbodens – von einer Verschönerung ihrer Wohnung träumen viele. Doch für die Verwirklichung müssen Mieter unter Umständen doppelt bezahlen. Denn beim Auszug sind Vermieter nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu leisten. Im Gegenteil: Der Mieter muss sogar den ursprünglichen Zustand der Wohnung wieder herstellen.
↗ https://www.prmaximus.de/3419