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ASJ: CDU irrt – Das Grundgesetz schützt die Ehe, nicht aber das Ehegattensplitting!
Zu den Vermutungen der Regierungsparteien, der in dem Fortschrittspapier der SPD geforderte Umstieg vom Ehegattensplitting auf eine steuerliche Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf könnte verfassungswidrig sein, erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ), Anke Pörksen: Der Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Dieser besondere Schutz bedeutet, so
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