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Gesetz der Koalition zur Sicherungsverwahrung auf Straßburger Rechtsprechung gut vorbereitet

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute mit einer weiteren Entscheidung das Recht der nachträglichen Sicherungsverwahrung in Deutschland kritisiert. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff:

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