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Bundesgerichtshof zum Anspruch auf Vergütung für Kartenlegen
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Vergütung für eine Leistung, die unter Einsatz übernatürlicher, magischer Kräfte und Fähigkeiten erbracht werden soll (hier: Lebensberatung in Verbindung mit Kartenlegen), besteht. Dem Streitfall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist als Selbständige mit Gewerbeanmeldung tätig und bietet Lebensberatung (
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