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DJV begrüßt Karlsruher Beschluss zur Rundfunkfreiheit
Berlin, 5.01.2011 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat die heutigen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Durchsuchung eines Rundfunksenders begrüßt (Az. 1 BvR 1739/04 und 1 BvR 2020/04). Die Karlsruher Richter hätten mit ihrem Spruch erneut die Bedeutung der Rundfunkfreiheit in Deutschland betont, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Amtsgericht und Landgericht hatten ohne ausreichende Verhältnismäßigkeitsprüfung die Durchsuchung eines Senders in Hamb
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