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Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß
Die Arbeitslosenhilfe war eine aus Steuermitteln finanzierte Entgeltersatzleistung bei Arbeitslosigkeit, die von der Bundesagentur für Arbeit im Auftrag des Bundes erbracht wurde. Neben weiteren Tatbestandsvoraussetzungen setzte die Gewährung von Arbeitslosenhilfe dem Grunde nach die Bedürftigkeit des Antragstellers voraus, während sich ihre Höhe nicht am Bedarf des Empfängers, sondern an dessen letztem Arbeitsentgelt orientierte, und sich auf einen bestimmten Prozentsatz eines pauschalierten Ne
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