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Das ändert sich im neuen Jahr

Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum 1. Januar bzw. zum Jahresbeginn 2011 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden. 1. Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende a) Kurzarbeitergeld Die Bezugsfrist für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld kann für Ansprüche, die vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011 entstehen, bis zu 12 Monate betragen. Die Sonderregelungen zur konjunkturellen

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