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Klare Vorgaben? - Nicht beim AMNOG!
Berlin - Oft sind es die wenig beachteten Gesetzesänderungen, die für die Betroffenen sehr große Auswirkungen haben. Beim Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) ist dies der Fall. Denn hier hat der Gesetzgeber eine Änderung der Packungsgrößenverordnung beschlossen, die zwar zum 1. Januar 2011 in Kraft treten wird, für die aber bislang klare Vorgaben zur Umsetzung fehlen. Hintergrund ist ein Rabattarzneimittel, das 98 Kapseln enthält, obwohl die Regelgröße hier 100 Kapseln beträgt. Verordnet
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