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Hartz IV-Reform findet im Bundesrat keine Mehrheit
Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen für Hartz-IV-Empfänger nicht zugestimmt. Es kann damit vorerst nicht in Kraft treten. Auf Wunsch der Bundesregierung wird sich nun der Vermittlungsausschuss mit dem Gesetz befassen. Dieser hat direkt im Anschluss an die Bundesratssitzung kurzfristig eine Arbeitsgruppe beauftragt, erste Kompromissmöglichkeiten zu sondieren. Kontakt: Bundesrat Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben Leip
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