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Arbeiten am Zentralen Testamentsregister können beginnen

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung das Gesetz zur Einrichtung eines Zentralen Testamentsregisters gebilligt. Es basiert auf einem Gesetzentwurf, den die Länder im Juni 2010 in den Bundestag eingebracht hatten. Das Gesetz zielt darauf ab, das Verfahren in Nachlasssachen zu verbessern und damit unter anderem die Amtsgerichte und Notare zu entlasten. Es beinhaltet die Einrichtung eines zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer, in das die vorhandenen Daten zu überführe

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