🌐 prmaximus.de
Bundesgesundheitsministerium schafft verlässlichen Rechtsrahmen für die Nutzenbewertung von Arzneimitteln
Bundesgesundheitsministerium schafft verlässlichen Rechtsrahmen für die Nutzenbewertung von Arzneimitteln Berlin - Das Bundeskabinett hat heute die Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (AM-NutzenV) zur Kenntnis genommen. In dieser Verordnung werden die Grundsätze der Nutzenbewertung im Rahmen des Arzneimittelneuordnungsgesetzes bestimmt. Die Verordnung schafft einen verlässlichen Rechtsrahmen für eine zügige Umsetzung der Nutzenbewertung. Die frühe Nutzenbewertung ist neu mit dem Gesetz zur N
↗ https://www.prmaximus.de/1524