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Unterschreitung von Mindestlöhnen
Frankfurt am Main - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt begrüßt das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg, das die Unterschreitung von Mindestlöhnen als Straftat statt lediglich als Ordnungswidrigkeit bewertet. In dem Fall hatte ein Reinigungsunternehmer bei ihm angestellten Putzfrauen teilweise weniger als einen Euro die Stunde gezahlt. Derzeit beträgt der Mindestlohn für Gebäudereiniger im Westen 8,40 Euro pro Stunde und im Osten 6,83 Euro. Zum 1. Januar 2011 wird er auf 8,55 Euro be
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