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Kur + Reha GmbH macht Familien und Alleinerziehenden Mut: Trotz häufiger Ablehnung weiterhin Kuranträge stellen

Freiburg – Seit dem 1. April 2007 gehören medizinisch notwendige Mutter- beziehungsweise Vater-Kind-Kuren zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Seither haben alle Frauen und Männer, die in Familienverantwortung stehen, Anspruch auf stationäre Aufenthalte zur Vorsorge und Rehabilitation psychischer und körperlicher Krankheitsbilder. Durch diese gesetzliche Änderung sollte der Stellenwert von Kurmaßnahmen gestärkt und die entsprechenden Leistungen gezielt ausgebaut werden.

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