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Ersthelfer müssen keinen Schadenersatz fürchten
Wer nach bestem Wissen und Gewissen Erste Hilfe leistet, muss bei Schäden in der Regel weder Schadenersatzforderungen noch strafrechtliche Konsequenzen fürchten. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Rahmen ihrer Präventionskampagne
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