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Bundesgerichtshof: Amtshaftung wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses
Bundesgerichtshof: Amtshaftung wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Amtshaftung des Staates für Richter wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses besteht (§ 839 BGB, Art. 34 GG*). 1. Dem Streitfall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger betrieb ein Transportunternehmen, das in den Jahren 1981/1982 für eine Baufirma als Subunternehmer tätig gewesen war
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