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EU-Gremien beschließen mehr Rechte für Busreisende

Bad Windsheim (ARCD) – Die gute Nachricht zuerst: Fernbusreisende innerhalb der EU erhalten künftig mehr Verbraucherrechte. Darauf einigten sich das Europäische Parlament und die EU-Kommission am 1. Dezember in Brüssel. Die schlechte Nachricht: Die neuen Regeln gelten nicht für Busfernreisen bis 250 Kilometer Wegstrecke. Ab dem Jahr 2012 müssen Busbetreiber ihren Passagieren schon ab Verspätungen von 90 Minuten Proviant und Erfrischungen anbieten, sofern die Reise mindestens drei Stunden dauert.

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