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Vorschriften zur Legehennenhaltung verfassungswidrig

Auf den Normenkontrollantrag der Landesregierung Rheinland-Pfalz hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 12. Oktober 2010 die Regelung zur Kleingruppenhaltung von Legehennen (§ 13b TierSchNutztV) für mit dem Grund¬gesetz unvereinbar erklärt. Ebenfalls für unvereinbar erklärt wurden die zugehörigen Über¬gangsregelungen (§ 33 Abs. 3 und 4 TierSchNutztV in der zur Prüfung gestellten Fassung, zwischenzeitlich § 38 Abs. 3 und 4 TierSchNutztV). Eine Neuregelung muss bis zu

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