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Sieg für den Tierschutz: Bundesverfassungsgericht untersagt Kleingruppenhaltung für Legehennen
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die sogenannte Kleingruppenhaltung für Legehennen untersagt, da diese Haltungsform nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Damit reagierten die Karlsruher Richter auf die Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz von 2007. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hatte damals Politikern auf Bundes- und Landesebene Rechtsgutachten vorgelegt, die diese Ansicht bestätigen. Der Verband begrüßt, dass diese Haltungsform nun endlich offiziell als tierschutz
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