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Rechtgrundlagen des Inhaltes einer Pressemitteilung
Die sogenannten Pressemitteilungen fallen, wie alle anderen schriftlichen Werke auch, unter das Urheberrecht. Bei nicht getroffenen Lizenzregelungen, können sie allerdings unter Quellenangabe als fremde Verfassung dem Sinn entsprechend veröffentlicht werden. Das Einsenden der Mitteilung gilt im Presserecht als eine Handlung, die die Nutzung zur Veröffentlichung erlaubt. Der Autor selbst hat natürlich die Möglichkeit, den Text anderweitig verwenden oder auch zur weiteren Nutzung frei geben.
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