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Tatsachenbehauptungen und Superlative innerhalb von Pressemitteilungen

Der Begriff der Tatsachenbehauptung wird im juristischen Bereich zur Unterscheidung spezieller Aussagen im Zusammenhang mit der allgemeinen Meinungsfreiheit angewendet. Der Begriff Tatsachenbehauptung bezieht sich auf völlig objektive Umstände und Ereignisse der Realität. Anders ist es bei der Wertung oder einer subjektiven Meinungsäußerung. Denn diese Dinge werden vollkommen anders betrachtet.

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