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Abkürzungen und ähnliches in Pressemitteilungen
Mit Abkürzungen sollte in Pressemitteilungen grundsätzlich ein wenig sparsam umgegangen werden. Vor allem dann, wenn es sich um Abkürzungen handelt, die nicht so geläufig sind. Abkürzungen wie „usw.“, „etc.“, „z. B.“, sind geläufig und können daher problemlos angewendet werden. Denn hier muss niemandem erklärt werden, was sie bedeuten. Geläufige Abkürzungen können jederzeit Verwendung finden, jedoch sollte man sie dann nicht an einer anderen Stelle ausschreiben. Denn das wirkt wiederrum unprofes
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