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Stallpflicht für einzelne Geflügelbestände in Stadt und Landkreis Osnabrück
Der Landkreis Osnabrück hat seine Risikobewertung zur Übertragung des Geflügelpesterregers von Wildvögeln auf Geflügel in Auslauf- und Freilandhaltung für das Gebiet von Stadt und Landkreis Osnabrück aktualisiert.
↗ https://staerkt.osnabrueck.de/de/aktuelles/stallpflicht-fuer-einzelne-gefluegelbestaende-in-stadt-und-landkreis-osnabrueck/