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Informationen zum Abbrennen von Osterfeuern – Anmeldung bis 20. März erforderlich
Am Ostersonntag und Ostermontag, 5. und 6. April, können auch in diesem Jahr wieder Osterfeuer stattfinden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der städtischen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung festgelegt.
↗ https://nachhaltig.osnabrueck.de/de/aktuelles/informationen-zum-abbrennen-von-osterfeuern-anmeldung-bis-20-maerz-erforderlich/