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Stadt Osnabrück stellt klar: Keine unangekündigten Hausbesuche – Mitarbeitende können sich immer ausweisen

Die Stadt Osnabrück weist darauf hin, dass Mitarbeitende der Verwaltung keine unangemeldeten Kontrollen von Privatwohnungen durchführen. Dies gilt ausdrücklich auch für Verfahren rund um den Wohnberechtigungsschein (WBS).

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