🌐 osnabrueck.de
Verbot des Verkaufs von Lachgas an Minderjährige gilt ab dem 1. Januar
Der Rat der Stadt Osnabrück hat in seiner Sitzung am 3. Dezember eine Verordnung zum Verbot von Verkauf und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige in der Stadt beschlossen. Die Verordnung wird nun am Freitag, 20. Dezember, im Amtsblatt veröffentlicht und gilt ab dem 1. Januar.
↗ https://informiert.osnabrueck.de/de/aktuelles/verbot-des-verkaufs-von-lachgas-an-minderjaehrige-gilt-ab-dem-1-januar/