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Ferialpraxis und Steuern
DeutschDeutschEnglishLebenslagenServicesThemenHilfeMein PostkorbAnmeldenMenüSuche nach ......ThemenArbeit, Beruf und PensionBerufslebenFerialpraxisFerialpraxis und SteuernFerialpraxis und SteuernIst die Ferialpraktikantin/der Ferialpraktikant angestellt, gilt folgendes: Dauert das Angestelltenverhältnis kürzer als ein Jahr und liegt die Bezahlung über der Geringfügigkeitsgrenze, sollte im darauf folgenden Jahr eine Arbeitnehmerveranlagung (umgangssprachlich auch Steuerausgleich oder Jahresausgle
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