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Beschäftigungsverbote nach Entbindung
DeutschDeutschEnglishLebenslagenServicesThemenHilfeMein PostkorbAnmeldenMenüSuche nach ......ThemenArbeit, Beruf und PensionKarenz und MutterschutzBeschäftigungsverboteBeschäftigungsverbote nach EntbindungBeschäftigungsverbote nach EntbindungInhalte auf dieser SeiteAcht Wochen nach der Entbindung (Schutzfrist [USP]) dürfen Arbeitnehmerinnen nicht beschäftigt werden, auch wenn sie es selbst wünschen.
↗ https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/arbeit_beruf_und_pension/Karenz-und-Mutterschutz/3/Seite.0803401