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Parteiengehör

DeutschDeutschEnglishLebenslagenServicesThemenHilfeMein PostkorbAnmeldenMenüSuche nach ......BegriffslexikonPParteiengehörBegriffe mit PWählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:Alle#ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZParteiengehörDas Parteiengehör ist das Recht der Partei in einem Verfahren, ihre Rechte und rechtlichen Interessen hinreichend geltend zu machen und vom Inhalt des Verfahrens und den Handlungen der anderen Parteien entsprechend Kenntnis zu erlangen.

https://www.oesterreich.gv.at/de/lexicon/P/Seite.991235
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