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Religionsmündigkeit
DeutschDeutschEnglishLebenslagenServicesThemenHilfeMein PostkorbAnmeldenMenüSuche nach ......ThemenGesetze und RechtReligionsausübungReligionsmündigkeitReligionsmündigkeitÜber die religiöse Erziehung eines Kindes bestimmt die freie Einigung der Eltern, soweit ihnen die Pflege und Erziehung zusteht. Die Einigung ist jederzeit widerruflich und wird durch den Tod einer Ehegattin/eines Ehegatten gelöst.
↗ https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/gesetze_und_recht/religionsausuebung/Seite.820012