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Verhängung und Dauer der Untersuchungshaft
DeutschDeutschEnglishLebenslagenServicesThemenHilfeMein PostkorbAnmeldenMenüSuche nach ......ThemenGesetze und RechtStrafrechtIch werde verhaftetUntersuchungshaftVerhängung und Dauer der UntersuchungshaftVerhängung und Dauer der UntersuchungshaftInhalte auf dieser SeiteEine Untersuchungshaft, kurz U-Haft, kann nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft und durch Entscheidung des Gerichts verhängt werden.
↗ https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/gesetze_und_recht/strafrecht/7/2/Seite.2460305