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Schmerzensgeld und Schadenersatz für Familie von getötetem zwölfjährigen Mädchen
Die beiden Täterinnen waren jünger als vierzehn Jahre und können nach deutschem Recht nicht bestraft werden. Daher wollte Luises Familie in einem Zivilprozess ein Zeichen setzen: Die Tat sollte nicht folgenlos bleiben.
↗ https://www.nzz.ch/deutschland/die-zwoelfjaehrige-luise-wurde-von-zwei-mitschuelerinnen-erstochen-jetzt-entscheidet-ein-deutsches-gericht-ob-die-familie-anspruch-auf-schmerzensgeld-hat-ld.10008829