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Frau mit BMI von 58 bekommt recht: Fettleibigkeit kann für sich allein ein Grund für eine Invalidenrente sein
Wer übergewichtig ist, kann ja abnehmen: Dieser Grundsatz gilt nach einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtes nicht mehr. Personen mit schwerer Adipositas dürfen nun auf eine Rente pochen.
↗ https://www.nzz.ch/schweiz/frau-mit-bmi-58-bekommt-recht-fettleibigkeit-kann-fuer-sich-allein-ein-grund-fuer-eine-invalidenrente-sein-ld.1858258