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Das Bundesgericht fühlt sich nicht zuständig: Die Klärung der Frage, wer Mehrkosten von Tempo 30 für den öV tragen müsse, zieht sich in die Länge
Die obersten Richter überweisen die Angelegenheit an das kantonale Verwaltungsgericht.
↗ https://www.nzz.ch/zuerich/mehrkosten-fuer-tempo-30-in-zuerich-bundesgericht-fuehlt-sich-nicht-zustaendig-ld.1858600