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Eine Schutzklausel gegenüber der EU gibt es nur, wenn die Schweiz ernsthafte Probleme hat
Die Schweiz hat mit der EU eine neue bilaterale Übereinkunft vereinbart. Bei der Zuwanderung wird der Bundesrat keine Obergrenze setzen können, wenn er sie als zu hoch erachtet.
↗ https://www.nzz.ch/schweiz/hohe-zuwanderung-die-schutzklausel-ist-kein-unilaterales-instrument-betont-die-eu-ld.1863543