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Hausabriss war per Volksabstimmung beschlossen, aber Gericht verbietet ihn

Das Landihaus in Illnau darf nicht abgebrochen werden, obwohl die Stimmberechtigten dies befürworteten.

https://www.nzz.ch/zuerich/ein-volksentscheid-hebelt-uebergeordnetes-recht-nicht-aus-das-bundesgericht-bekraeftigt-dies-in-einem-fall-zur-denkmalpflege-ld.1865232
nzz zuerich volksentscheid hebelt uebergeordnetes recht aus bundesgericht bekraeftigt dies einem fall zur denkmalpflege ld.1865232
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