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CS-Übernahme: Keine strafrechtliche Verfolgung von Leaks vom Verhandlungstisch

Die Bundesanwaltschaft untersuchte die Medienberichterstattung zur CS-Übernahme auf Indiskretionen, Gerüchte und Spekulationen, die während der Verhandlungen an die Öffentlichkeit gelangten. Strafrechtliche Konsequenzen bleiben aus.

https://www.nzz.ch/wirtschaft/cs-uebernahme-durch-die-ubs-leaks-an-angelsaechsische-medien-koennen-nicht-nachgewiesen-werden-ld.1867646
nzz wirtschaft uebernahme durch ubs leaks angelsaechsische medien koennen nachgewiesen werden ld.1867646
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