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Gesichtsverhüllung beim Fahren: keine Ausnahme für Islam wegen Religionsfreiheit
Eine junge Ostdeutsche, die zum Islam übergetreten ist, klagte gegen das Land Berlin auf eine Ausnahmegenehmigung und unterlag. Der Prozess wird von einem Islamverein finanziert, der bis zum Bundesverfassungsgericht gehen will.
↗ https://www.nzz.ch/international/gesichtsverhuellung-beim-fahren-keine-ausnahme-wegen-religionsfreiheit-fuer-islam-ld.1868200