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Gericht schützt ihn: Rollstuhl-Jihadist Osamah M. muss die Schweiz noch nicht verlassen
Das Bundesverwaltungsgericht heisst eine Beschwerde gegen die vom Bundesamt für Polizei angeordnete Ausweisung gut. Das juristische Seilziehen im Fall des verurteilten Terrorunterstützers geht weiter.
↗ https://www.nzz.ch/schweiz/bundesverwaltungsgericht-schuetzt-verurteilten-al-kaida-anhaenger-er-muss-die-schweiz-noch-nicht-verlassen-ld.1910835