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Mindestlohn in der EU: Das Gericht übernimmt die Sicht von von der Leyen nur teilweise
Die EU darf den Ländern zwar nicht vorschreiben, wie hoch die Mindestlöhne sein müssen. Die Mitgliedsländer sollen aber dafür sorgen, dass 80 Prozent der Arbeitnehmer Tarifverträgen unterstehen.
↗ https://www.nzz.ch/wirtschaft/uebergriffig-oder-fuersorgend-bei-der-frage-des-mindestlohns-oeffnen-sich-in-der-eu-kulturelle-graeben-ld.1911274