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Klares Signal: Das Tessin verpflichtet die Kirche zur Meldung von Missbrauchsfällen
Der Grosse Rat hat entschieden: Vergeht sich ein Kleriker an Minderjährigen, müssen ihn seine Vorgesetzten bei den Behörden anzeigen – und das innert dreissig Tagen.
↗ https://www.nzz.ch/schweiz/das-tessin-fuehrt-bei-missbrauch-eine-anzeigepflicht-fuer-die-kirche-ein-ld.1912324