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Nachrichtendienst verliert: Gericht erklärt Massenüberwachung für unzulässig
Die Funk- und Kabelaufklärung des Nachrichtendiensts des Bundes verletzt die Grundrechte. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht. Unmittelbare Folgen hat das Urteil nicht.
↗ https://www.nzz.ch/schweiz/der-nachrichtendienst-betreibt-eine-unzulaessige-massenueberwachung-ld.1914630