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Erfolg für Öffentlichkeitsgesetz. Interkantonale Konferenzen müssen Transparenz schaffen
Das Verwaltungsgericht Zürich hat in einem rechtskräftigen Urteil entschieden, dass formelle Beschlüsse interkantonaler Konferenzen dem Öffentlichkeitsprinzip unterliegen, sobald sie bei einer kantonalen Behörde vorliegen. Konkret müssen Beschlüsse aus Vorstandssitzungen der GDK offengelegt werden.
↗ https://www.nzz.ch/schweiz/interkantonale-konferenzen-muessen-mehr-transparenz-schaffen-ld.1916889