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Beschwerde von Oligarchen wegen Durchsuchung einer Jacht unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des russisch-usbekischen Oligarchen Alischer Usmanow wegen einer Durchsuchung einer Jacht für unzulässig erklärt. Der zuständige Senat nahm eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte.
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