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Provider dürfen IP-Adressen sieben Tage vorratsdatenspeichern – aber nur für Netzbetrieb

Internet-Provider dürfen IP-Adressen sieben Tage lang speichern, um Fehler und Störungen zu beseitigen. Das hat der Bundesgerichtshof analog zu früheren Urteilen entschieden. Polizei oder Staatsanwaltschaft dürfen jedoch nicht auf diese Daten zugreifen – das wäre eine Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses.

https://netzpolitik.org/2014/bundesgerichtshof-provider-duerfen-ip-adressen-sieben-tage-vorratsdatenspeichern-aber-nur-fuer-netzbetrieb/
2014 bundesgerichtshof provider duerfen adressen sieben tage vorratsdatenspeichern aber fuer netzbetrieb dürfen ip-adressen für
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